Rechtsprechung
BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialhilfe - Heizkosten - Nachzahlungsforderung - Örtliche Zuständigkeit
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.07.1986 - 2 K 259/85
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1987 - 6 S 2221/86
- BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 463
- NVwZ 1989, 464
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10
Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung …
Ein planerischer Missgriff liegt erst dann vor, wenn eine Plankonzeption nicht existiert oder erkennbar nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern allein andere Ziele verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 2758/00
Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff; Erforderlichkeit; Ersatzmaßnahme; …
Ein Bebauungsplan ist erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 58/03
Befugnis einer Gemeinde zur Neuordnung des Erschließungssystems für einen schon …
Ein planerischer Missgriff liegt erst dann vor, wenn eine Plankonzeption nicht existiert oder erkennbar nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern allein andere Ziele verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464).
- OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 70/04
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan; Entfallen des …
Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern allein andere Ziele, beispielsweise die Förderung rein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit; …
Ein Bebauungsplan ist erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interessen verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 - BVerwGE 40, 258). - OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
Anwohner; Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Konfliktbewältigung; Lärm; …
Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. vom 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Emission; …
Ein Bebauungsplan ist daher erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 -, BVerwGE 40, 258). - OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
Abwägung; öffentliches Interesse
Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. vom 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464). - OVG Niedersachsen, 07.06.2000 - 1 K 5240/98
Abwägung; Bebauungsplan; Erweiterung; Friedhof; Friedhofserweiterung; …
Ein Bebauungsplan ist daher erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - 4 C 8.70 -, BVerwGE 40, 258). - OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3750/99
Abwägungsgebot; Gefälligkeitsplanung; Grünordnungsplan; Ortsbild; …
Ein Bebauungsplan ist erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungsziele, sondern andere Ziele, namentlich allein die Förderung privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464;… Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 - BVerwGE 40, 258). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 8 A 392/95
Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich der Miete bzw. der auf …
- OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 2407/98
Abwägungserhebliche Belange; Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; Imkerei; …
- SG Hildesheim, 01.09.2005 - S 44 SO 117/05
- SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 44 SO 159/05